Was ist die EASA Teil 66 Lizenz?

Nach der VERORDNUNG (EU) 2018/1142 DER KOMMISSION DER EÖUROPÄISCHEN UNION, die ausgestellt bzw. anerkannt wird von dem LBA in Deutschland, BAZL in der Schweiz oder Austro Control in Österreich darf niemand arbeiten an Flugzeugen oder Flugzeugteilen ausführen, kontrollieren oder attestieren, ohne eine EASA Teil 66 Lizenz
Es gibt verschiedene EASA Teil 66 Lizenzen:
Wartung: von Segelflugzeugen, Motorseglern, Ballone oder Zeppeline KAT-L
Avionic:  von Segelflugzeugen, Motorseglern, Ballone oder Zeppeline KAT-2L
Wartung: von Flugzeugen unter 2 Tonnen B3
Wartung: von Flugzeugen mit Turbinentriebwerken A1 oder B1.1
Wartung: von Flugzeugen mit Kolbentriebwerken A2 oder B1.2
Wartung: von Hubschraubern mit Turbinentriebwerken A3 oder B1.3
Wartung: von Hubschraubern mit Kolbenentriebwerken A4 oder B1.4
Avionic: B2 Lizenz