Erforderliche Erfahrung für die Erweiterung einer Teil-66-Lizenz für die Instandhaltung von
Luftfahrzeugen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Erfahrung, die für das Hinzufügen einer neuen Kategorie oder Unterkategorie zu
einer bestehenden Teil-66-Lizenz erforderlich ist.
Bei der Erfahrung muss es sich um praktische Erfahrung in der Instandhaltung eingesetzter Flugzeuge in der für
den Antrag relevanten Unterkategorie handeln.
Die erforderliche Erfahrung wird um 50 % reduziert, wenn der Antragsteller einen für die Unterkategorie
relevanten und genehmigten Teil-147-Lehrgang abgeschlossen hat.
